Strompreis-Zusammensetzung in Deutschland: Was Sie dazu wissen sollten

Gas, Kohle, Wind, Wasser, Sonne, oder Kernenergie – Strom stammt je nach gewähltem Anbieter und Tarif aus unterschiedlichen Quellen. Wie sich die Strompreise zusammensetzen, welche Spielräume Energieversorger haben, was Ökostrom eigentlich ist und welchem Trend die Strompreisentwicklung folgt, erfahren Sie hier.


Wie setzen sich die Strompreise in Deutschland zusammen?
Im Wesentlichen bestehen sie aus drei großen Komponenten: 

1.    Abgaben, Umlagen und Steuern 
Dieser Kostenbestandteil ist mit 51 Prozent1 der größte. Dazu gehören: die EEG-Umlage2, die Paragraph 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung)3, die KWKG-Umlage4, die Offshore-Netzumlage5, die Umlage für abschaltbare Lasten6, die Stromsteuer7, die Konzessionsabgabe8 und die Mehrwertsteuer.

Gut zu wissen: Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Sie ist in 2022 um mehr als 40 Prozent gesunken. Unter anderem wird sie durch Mittel aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen. 2023 soll sie ganz wegfallen. 
 

2.    Netz- und Messstellenentgelte
Das sind die Kosten für den Transport und die Messung von Strom. Die Preiskomponente macht durchschnittlich 24 Prozent1 Ihres Strompreises aus. Die Bundesnetzagentur und die Länder stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Je nach Wohnort können die staatlich regulierten Netznutzungsentgelte jedoch deutlich schwanken, was sich dann natürlich in Ihrem Strompreis widerspiegelt.
 

3.    Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen 
Dieser Anteil am Strompreis lag 2021 bei 25 Prozent1, wobei die Kosten für den Stromeinkauf hier den deutlich größten Anteil ausmachen. Vertrieb, Service und Dienstleistungen sind die einzigen Komponenten, die Ihr Stromlieferant beeinflussen kann.

In den vergangenen zehn Jahren ist der Strompreis für Privathaushalte kontinuierlich gestiegen und auch für die nahe Zukunft heißt die Prognose: Tendenz steigend. In 2022 ist sogar mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen, wenn die Beschaffungspreise auf einem ähnlich hohen Niveau verbleiben.1

  

Übrigens: Wussten Sie, dass der Strompreis sehr individuell ist?
Es gibt nicht den EINEN festgelegten Strompreis. Viel mehr hängt die Strompreiszusammensetzung von Ihrem Wohnort, Ihrem Verbrauch und Ihrem Stromanbieter ab. Das geht sogar so weit, dass sich der Preis von Straße zu Straße unterscheiden kann, wenn es in Ihrem Ort unterschiedliche Netzbetreiber gibt. 

Die Strompreise können Sie ganz einfach im Internet vergleichen. Zum Beispiel mit unserem Strompreisrechner.
 

Wer macht eigentlich die Strompreise und warum verändern sie sich?
Es gibt zahlreiche Einflüsse, die auf die Strompreisentwicklung wirken. Das liegt schon daran, dass der Strompreis – wie oben beschrieben – aus verschiedenen Komponenten besteht. So kommt es beispielsweise regelmäßig zu Veränderungen bei den staatlichen Abgaben und Steuern, aber auch die Netzentgelte schwanken jährlich

Die Abgaben, Umlagen, Steuern und Netzentgelte muss der Energieversorger an den Staat und die Netzbetreiber abführen, es bleiben ihm zur freien Preisgestaltung lediglich die Kosten für Vertrieb, Service und Dienstleistungen. 
 

Den reinen Strom bezieht der Energieversorger entweder aus seinen eigenen Erzeugungsanlagen (Kraftwerken) oder er kauft ihn am Großhandelsmarkt ein. Letzteres ist in Deutschland der Regelfall. Hier wird zwischen Kurz- und Langfristbeschaffung differenziert. Der Zeitpunkt der Beschaffung hat dabei den größten Einfluss auf die Höhe des reinen Strompreises. Jeder Energieversorger hat hier seine eigene Beschaffungsstrategie. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Energieversorger ihre Beschaffungsstrategie an die Laufzeit der Verträge mit ihren Kunden ausrichten. 

Die Strompreisentwicklung an den Märkten wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst – zum Beispiel von Brennstoffpreisen (z.B. Gas und Kohle) oder Kraftwerksverfügbarkeiten. Auch politische oder wirtschaftliche Veränderungen können sich auf die Preise niederschlagen.


Alle haben jetzt Ökostrom. Soll ich auch wechseln?
Ja, unbedingt, denn so können Sie aktiv etwas für den Klimaschutz tun. Laut Bundesverband Erneuerbare Energie ist die Bezeichnung „Ökostrom“ zulässig für alles, das mindestens zur Hälfte aus regenerativen Energien wie Windenergie, Bioenergie, Solarenergie, Hydroenergie und Geothermie stammt. Wer sich für einen 100%-Ökostromtarif entscheidet, trägt damit zur Förderung von Investitionen in regenerative Techniken bei und unterstützt die Energiewende.

Bei DB Strom ist dieser Effekt besonders stark, denn unser Ökostrom setzt sich zu 100 Prozent aus regenerativen Quellen, vor allem Wind- und Wasserkraft sowie Solarenergie, zusammen. Dafür garantiert unser ok-power-Gütesiegel. Wir bieten drei verschiedene Ökostromtarife an. Ein Preisvergleich lohnt sich in jedem Fall. Mehr dazu finden Sie hier.

 


Glossar
1 Prozentwerte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.
Quelle: https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/ Stand (11/2021)

2 EEG heißt Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. 

3 Die sogenannte Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der StromNEV, befreit energieintensive Industrieunternehmen von Netzentgelten und legt diese auf restliche Unternehmen und die privaten Haushaltskunden um.

4 KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die KWKG-Umlage dient zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

5 Nach dem Energiewirtschaftsgesetz dient die Offshore-Haftungsumlage für Entschädigungen bei verzögertem Netzanschluss von Hochsee-Windparks. 

6 Die Umlage für abschaltbare Lasten bzw. „Abschaltumlage“ wird zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und Versorgungssicherheit eingesetzt. 

7 Die Stromsteuer ist eine Steuer auf die Entnahme bzw. den Verbrauch von elektrischem Strom.

8 Die Konzessionsabgabe (KA) sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiter verrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. 

9 Netznutzungsentgelte sind Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen. Messentgelte erhebt der Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister für die Messung.

10 Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (Stand 11/2021)
 

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