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Allgemeine Information zum Strompreisbremse Gesetz

Umsetzung der "Strompreisbremse" durch die DB Energie

Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 nimmt der Gesetzgeber angesichts der krisenbedingt angestiegenen Stromkosten eine temporäre Entlastung der Stromkunden vor. Die Entlastung steht grundsätzlich jedem Letztverbraucher zu, der über ein Stromnetz beliefert wird. Die monatliche Entlastung wird von dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geleistet, das den Kunden am ersten Tag des betreffenden Monats beliefert (§ 4 Abs. 1 StromPBG). Der Entlastungsbetrag wird zunächst, das heißt bis zur endgültigen Endabrechnung, unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Die Entlastungsbeträge werden dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen von den Übertragungsnetzbetreibern erstattet.

Die Höhe der dem jeweiligen Letztverbraucher zustehenden Entlastung ist abhängig vom Umfang der Stromentnahme an der jeweiligen Netzentnahmestelle: Bei einer jährlichen Stromentnahme bis zu 30.000 kWh beträgt der gesetzliche Referenzpreis 40 ct/kWh (einschließlich Netz- und Messentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen); bei einer Stromentnahme über 30.000 kWh beträgt der Referenzpreis 13 ct/kWh (ohne Netz- und Messentgelten sowie sonstige Steuern, Abgaben und Umlagen) (§ 5 Abs. 2 StromPBG).

Die Referenzpreise beziehen sich nicht auf den tatsächlichen Verbrauch im jeweiligen Liefermonat, sondern auf ein bestimmtes „Entlastungskontingent“. Das Entlastungskontigent beträgt bei Netzentnahmestellen mit einem Referenzpreis von 40 ct/kWh 80 Prozent und bei Netzentnahmestellen mit einem Referenzpreis von 13 ct/kWh 70 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose geteilt durch 12 (bei über Standardlastprofil belieferten Entnahmestellen) bzw. des tatsächlichen Verbrauchs in 2021 geteilt durch 12 (bei nicht über Standardlastprofil belieferten Entnahmestellen) (§ 6 StromPBG).

Aus dem für die jeweilige Netzentnahmestelle geltenden Referenzpreis und dem Entlastungskontingent errechnet DB Energie den dem jeweiligen Kunden zustehenden monatlichen „Entlastungsbetrag“ (§ 4 Abs. 2 Satz 1 StromPBG).  In Höhe dieses fixen monatlichen Entlastungsbetrags wird dem Kunden eine Absenkung seiner monatlichen Stromkosten gewährt. Sofern mit dem jeweiligen Kunden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind, wird der monatliche Entlastungsbetrag bereits in diesen berücksichtigt. Die Gewährung der Entlastungsbeträge beginnt mit dem Monat März 2023, dann jedoch rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023 (§ 49 StromPBG).

Die Entlastungen erhalten die Letztverbraucher grundsätzlich ohne eigenes Zutun. Dies gilt jedoch nicht für Letztverbraucher, welche Unternehmen sind. Diese unterliegen bestimmten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten Insbesondere müssen Unternehmen ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen eine „Selbsterklärung” zur anzuwendenden Höchstgrenze abgeben, bis zum 31.03.2023 eine vorläufige und spätestens bis zum 31.05.2024 eine finale (§ 30 StromPBG).

Wichtig ist: Trotz der gesetzlichen Entlastungen durch die Strompreisbremse lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Denn die Entlastungen erhält der Letztverbraucher unabhängig von seinem tatsächlichen Verbrauch.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass es ungeachtet der geltenden Preisbremsen für Sie als Letztverbraucher lohnend sein kann, einen Preisvergleich für Energieangebote durchzuführen.

Für Fragen stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung.

Ihr Bonus bei DB Energie

Welchen Bonus gibt es für DB Strom?

Wir belohnen Ihre Entscheidung, zu uns zu wechseln neben günstigen Konditionen auch mit einem Bonus. Wahlweise können Sie sich bei DB Strom 12, DB Strom 24 oder DB Strom Flex für einen Geldbonus oder BahnBonus Prämienpunkte entscheiden. Das bedeutet:

  • bis zu 5.000 BahnBonus Prämienpunkte oder
  • einer Geldprämie bis zu 135 Euro.

Besonders lukrativ sind für Sie übrigens die BahnBonus Prämienpunkte, weil Sie darüber verschiedenste Angebote wahrnehmen können – egal ob Freifahrten oder Upgrades für die erste Klasse. Auch für die Umwelt können Sie Ihre Punkte einsetzen, wie zum Beispiel Bäume für das Bergwaldprojekt. Nie war Gutes tun so einfach. Die neuen grünen Artikel sind im Prämienkatalog mit „Das ist grün“ markiert. 

Je nach Ihrem, von der DB Energie ermittelten Verbrauch und der von Ihnen gewählten Laufzeit unterscheidet sich die Bonushöhe. Die genaue Staffelung können Sie dieser Tabelle entnehmen.

 

Wie lange ist mein Bonus gültig?

Grundsätzlich gelten die Vertragsbedingungen eines normalen Erwerbs von BahnBonus Punkten, der BahnCard 25-Gutschein (1. oder 2. Klasse) oder von DB Reisegutscheinen. Diese sind in den angehängten Dokumenten ausführlich erläutert:

BahnBonus


BahnCard


DB Reisegutschein: (Ab Ausgabedatum ist der Reisegutschein 1 Jahr gültig und nur in DB-Reisezentren oder in einer DB-Agentur einlösbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Verbleibt ein Restwert nach Einlösung des Gutscheins wird ab einen Betrag von 2 € automatisch ein Restwertgutschein erstellt.)

Wann und wie erhalte ich meinen Bonus?


Dies unterscheidet sich je nach gewähltem Bonus.

BahnBonus Prämienpunkte

DB Strom 12: Die Gutschrift der BahnBonus Prämienpunkte auf Ihr Punktekonto erfolgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Punkteanzahl wird auf Grundlage des von uns ermittelten Jahresverbrauchs bemessen. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, werden die BahnBonus Prämienpunkte zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns).

DB Strom 24: Die Gutschrift der BahnBonus Prämienpunkte auf Ihr Punktekonto erfolgt anteilig nach Ablauf der ersten 12 Monate nach Lieferbeginn und der weitere Teil nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die jeweilige Punkteanzahl wird auf Grundlage des von uns für den betreffenden Lieferzeitraum ermittelten Verbrauchs bemessen. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, werden die BahnBonus Prämienpunkte zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns).

DB Strom Flex: Die Gutschrift der BahnBonus Prämienpunkte auf Ihr Punktekonto erfolgt nach Ablauf des ersten Lieferjahres mit DB Strom Flex. Sollte der Belieferungszeitraum kürzer sein, wird kein Bonus ausgezahlt.

 

Geldbonus

DB Strom 12: Die Gutschrift des Geldbonus erfolgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Bemessung der Bonushöhe erfolgt auf Grundlage des von uns ermittelten Jahresverbrauchs. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wird der Geldbonus zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns).     

DB Strom 24: Die Gutschrift des Geldbonus erfolgt anteilig nach Ablauf der ersten 12 Monate nach Lieferbeginn und der weitere Teil nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die  jeweilige Bonushöhe wird auf Grundlage des von uns für den betreffenden Lieferzeitraum ermittelten Verbrauchs bemessen. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wird der Geldbonus zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns).

DB Strom Flex: Die Gutschrift des Geldbonus erfolgt nach Ablauf des ersten Lieferjahres. Die Bemessung der Bonushöhe erfolgt auf Grundlage des von uns ermittelten Verbrauchs. Sollte der Belieferungszeitraum kürzer sein, wird kein Bonus ausgezahlt.


Sollten Sie bis zum 31.12.2021 eine BahnCard- oder einen Reisegutschein ausgewählt haben, gelten folgende Regelungen zur Bonusauszahlung für Sie:

BahnCard-Gutschein

Den BahnCard 25-Gutschein erhalten Sie nach etwa sechs Monaten Belieferung, wenn keine offenen Forderungen vorliegen. Wichtig: Zwischen Vertragsschluss und Belieferungsstart können - je nachdem wie lange Sie beim Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind - durchaus einige Monate liegen. Wenn die Belieferung durch uns startet, informieren wir Sie per E-Mail. Außerdem können Sie das Datum vorher jederzeit in der Übersicht im Kundenportal einsehen. 

Diese Gutscheinprämie kann ausschließlich zum Erwerb eines kostenlosen BahnCard 25-Jahresabonnement genutzt werden, eine Verlängerung eines bestehenden Abonnement ist nicht möglich! Sie können den Gutschein sowohl für sich selbst nutzen als auch an einen Dritten verschenken - in diesem Fall benötigen wir lediglich das Geburtsdatum dieser Person.

Ihren Gutschein für die BahnCard erhalten Sie in der Regel sechs Monate nach Lieferbeginn per Post. Diesen können Sie dann deutschlandweit in allen personenbedienten DB-Verkaufsstellen (DB Reisezentrum, DB Agenturen) einlösen. Es gelten die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards der DB Fernverkehr AG (https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb_bahncard.shtml). Voraussetzung für die Bonusgewährung ist, dass zum Zeitpunkt der Gewährung keine Rückstände aus fälligen Zahlungsverpflichtungen bestehen.

 

DB-Reisegutschein

DB Strom 12: Die Zusendung des DB-Reisegutscheins erfolgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Bemessung der Bonushöhe erfolgt auf Grundlage des von uns ermittelten Jahresverbrauchs. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wird der Bonus zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns).     

DB Strom 24: Sie erhalten von uns zwei DB-Reisegutscheine: Der erste wird Ihnen nach Ablauf der ersten 12 Monate nach Lieferbeginn und der zweite nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zugesandt. Die Höhe des jeweiligen Gutscheins wird auf Grundlage des von uns für den betreffenden Lieferzeitraum ermittelten Verbrauchs bemessen. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, wird der Bonus zeitanteilig gewährt (ausgenommen im Falle einer fristlosen Kündigung durch uns). 

Ab Ausgabedatum ist der Reisegutschein 1 Jahr gültig und nur in DB-Reisezentren oder in einer DB-Agentur einlösbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Produkte und Zusammensetzung des Strompreises

Wie bezahle ich meinen Strom? Was ist ein Abschlag?

Abschlag ist die Bezeichnung für regelmäßige Zahlungen an den Stromversorger, die Sie - z.B. an die DB Energie - monatlich zahlen müssen. Dieser Abschlag wird aus den Preisen und dem eigenen Jahresverbrauch errechnet. Am Ende des Jahres prüfen wir dann, wie viel Geld als Abschlag bereits gezahlt wurde und wie viel Strom tatsächlich verbraucht wurde. Mit der Jahresrechnung gibt es dann eine Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge oder aber es wird eine Nachzahlung verlangt.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis besteht aus vielen einzelnen Komponenten. Wir haben aufgelistet, welche Umlagen und Abgaben für Ihren Strompreis eine Rolle spielen und wieso Sie diese überhaupt zahlen müssen:

Was sind die Netznutzungsentgelte?

Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir die Stromnetze verschiedener Netzbetreiber. Die Gebühr, die der jeweilige Netzbetreiber dafür berechnet, nennt man Netznutzungsentgelt.

Was ist die §19 StromNEV-Umlage?

Manche Großverbraucher können Reduzierungen oder gar Befreiungen der Netzentgelte beantragen. Da dem Netzbetreiber dadurch Einnahmen entgehen, werden diese Kosten auf die verbleibenden Verbraucher, also auch Haushalts- und andere Gewerbekunden, verteilt.

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage dient dazu, die Mehrkosten der Netzbetreiber aus dem Zubau und dem Verkauf von erneuerbaren Energien (Wasser, Biomasse, Windkraft oder Solar) auszugleichen. Gesetzlich ist der Netzbetreiber verpflichtet, die grüne Energie jederzeit abzunehmen und weiterzuverkaufen. Sind die Kosten der erneuerbaren Energien höher als die Marktpreise, erhält der Netzbetreiber einen gesetzlich garantierten Betrag aus dem EEG-Topf, damit er keine Verluste macht.

Was ist die Offshore-Netzumlage?

Wenn Windkraftanlagen, die in Küstennähe bzw. vor der Küste im Wasser errichtet werden, nennt man  dies „Offshore Windparks“. Diese sind auf eine Anbindung ans Stromnetz angewiesen. Falls dies nicht funktioniert, entsteht den Betreibern ein finanzieller Schaden, weswegen eine Umlage eingerichtet wurde, um eine Entschädigung zahlen zu können.

Was ist die Umlage für „ab- und zuschaltbaren Lasten“?

Ab- und zuschaltbare Lasten regeln die Energiebeschaffung im Hoch- bzw. Höchstspannungsnetz. Ziel ist es, große industrielle Verbraucher an der Stabilisierung des Stromnetzes zu beteiligen.

Was ist der KWK-Aufschlag?

KWKG steht für „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“. Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme-gekoppelten Kraftwerken gedeckt. Das sind Anlagen, aus denen gleichzeitig Wärme und elektrische Energie gewonnen werden kann.

Was ist die Konzessionsabgabe?

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die ein Unternehmen an einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger für eine eingeräumte Konzession zahlt. Im Falle eines Energieversorgers handelt es sich um das Recht, Strom- und Gasnetze über bzw. unter öffentlichen Straßen verlegen zu dürfen.

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist als Teil der umgangssprachlich bezeichneten „Ökosteuer“ eine Verbrauchssteuer auf Strom, die einen Anreiz zum Energiesparen geben soll. 

Hat DB Strom eine Preisgarantie?

Als verlässlicher Partner gewähren wir Ihnen bei DB Strom 12 und DB Strom 24 eine Preisgarantie von zwölf oder (bis zu) 24 Monaten – je nachdem, für welche Vertragslaufzeit Sie sich entscheiden. Die Preisgarantie ist eingeschränkt und bezieht sich nur auf die Komponenten, auf die wir als Lieferant auch Einfluss haben, nämlich die Strombezugs- und Vertriebskosten, also den reinen Energiepreis (netto). Mit unserer Preisgarantie sind Sie während der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor steigenden Strombezugs- und Vertriebskosten geschützt. Für Aktionen oder Kampagnen kann es zu Abweichungen kommen.

Kundenportal / Service

Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden?

In unserem Kundenportal (www.dbstrom.de/kundenportal) können Sie sich registrieren, sobald Sie Kunde der DB Energie geworden sind.

Hierfür klicken Sie einfach auf registrieren, geben Ihre Vertragskontonummer und Zählernummer ein und legen einen Benutzernamen fest. Bitte wählen Sie einen Benutzernamen, den Sie sich gut merken können, wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse oder eine Kombination Ihres Vor- und Nachnamens (MaxMustermann). Im Anschluss wird Ihnen per E-Mail der Portalzugang bestätigt sowie ein Initialpasswort zugesendet. Dieses ist 24 Stunden gültig. Um die Registrierung abzuschließen folgen Sie dem Link Registrierung abschließen in der E-Mail und geben Sie Ihren Benutzernamen und das Initialpasswort ein. Nun können Sie Ihr Passwort ändern und sich im Kundenportal einloggen.

Für was kann ich das Kundenportal nutzen?

Über unser Online-Kundenportal haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Vertragsdaten und den Stand Ihres Wechselprozesses. Zudem stehen Ihnen dort zahlreiche Funktionen, wie beispielsweise Abschlagsänderung, Rechnungsprüfung, Zählerstandsübermittlung, Änderung Ihrer Kontaktdaten oder Umzug melden zur Verfügung.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?

Sie können im Kundenportal im Bereich der Anmeldemaske auf „Ich habe mein Kennwort vergessen“ klicken. Ihnen wird im Anschluss eine Mail zum Zurücksetzen des Kennworts an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Wie kann ich Kontakt zur DB Energie aufnehmen?

Am besten senden Sie uns eine Nachricht mit Ihren Daten, Ihrer Vertragskontonummer (wenn Sie schon eine haben) und Ihrem Anliegen. Genaueres finden Sie auf der Homepage unter Service.

Wieso sind Geburtsdatum und E-Mailadresse Pflichtfelder?

DB Strom ist ein Online-Produkt. Wir benötigen Ihre Email-Adresse, um mit Ihnen kommunizieren zu können. Es kann zudem passieren, dass wir Sie nur aufgrund Ihres Namens nicht eindeutig identifizieren können. Dies kann insbesondere bei weit verbreiteten Namen vorkommen, wie beispielsweise Müller oder Schmidt. In diesem Fall ziehen wir Ihr Geburtsdatum hinzu, um sicherzustellen, dass wir den richtigen Kunden beliefern. 

Rechnung / Abschlag

Wann erhalte ich meine erste Rechnung nach meinem Wechsel zur DB Energie?

Die erste Rechnung erhalten Sie mit Erreichen des sogenannten „Netzbetreiberturnus“. Das bedeutet: Der Netzbetreiber, dem das Stromnetz, an dem Sie angeschlossen sind, „gehört“, teilt die in seinem Netzgebiet liegenden Zähler in einzelne Pakete („Portionen“) ein und ermittelt über das Jahr hinweg die jeweiligen Zählerstände und Verbräuche. Auf dieser Basis erhalten wir Ihre Zählerstände und erstellen damit Ihre Stromrechnung. Grundsätzlich wird dies einmal jährlich durchgeführt. Es kann allerdings vorkommen, dass der Netzbetreiber einen anderen Abrechnungsrhythmus hat und eine erste Rechnung deshalb auch etwas früher als nach einem Jahr kommen kann. 

Wo finde ich meine Rechnung? Kann ich meine Rechnung an eine andere Anschrift senden lassen?

Ihre Rechnung können Sie jederzeit im Kundenportal ansehen und als PDF herunterladen. Darüber hinaus erhalten Sie Ihre jeweils fällige Rechnung bequem per Mail an die hinterlegte Email-Adresse.

Eine abweichende Rechnungsadresse ist möglich. Sie können diese auch bereits direkt bei der Anmeldung hinzufügen oder auch danach ganz einfach online im Kundenportal hinterlegen. 

Warum kostet die Rechnung per Post extra?

Um Ihnen einen möglichst günstigen Preis anbieten zu können, haben wir auf alles Unnötige verzichtet. So auch auf das Porto und die zusätzlichen Bearbeitungsschritte bei einer Papierrechnung. Sollten Sie dennoch eine Papierrechnung benötigen, so bitten wir Sie, die Mehrkosten zu übernehmen. Auf diesem Weg zahlen Sie hierfür nur, wenn Sie diesen Service auch tatsächlich benötigen.

Meine Rechnung ist falsch – was kann ich tun?

Falls Sie mit Ihrem Rechnungsbetrag nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Details hierzu finden Sie im Bereich „Kontakt“ auf der Homepage unter Service.

Wann ändert sich mein Abschlag?

Automatisch passen wir einen Abschlag innerhalb einer laufenden Rechnungsperiode nicht an. Die Basis des monatlichen Abschlagsbetrags ist immer der gesamte Verbrauch, den wir im nächsten Abrechnungszyklus erwarten. Wenn sich dieser ändert, so werden auch die Abschlagsbeträge für die nächste Abrechnungsperiode angepasst.

Sie können Ihren Abschlag innerhalb bestimmter Grenzen im Kundenportal selbst ändern. Eine Reduzierung von bis zu 10% ist ebenso möglich wie eine Erhöhung, um Ihren geänderten Verbrauchsverhalten Rechnung zu tragen – etwa wenn Sie Nachwuchs bekommen haben.

Aber: Wenn Sie Ihre Wohnung gerade mal nicht nutzen, können Sie den Abschlag nicht aussetzen. Da es sich bei einem Abschlag nur um Anzahlungen handelt, erhalten Sie mit der Rechnung die zu viel gezahlten Abschläge selbstverständlich zurück. 

Wann muss ich meine Abschläge bezahlen?

Die Abschläge werden zum 18. eines Monats fällig. Für den Fall, dass Sie die Abschläge selbst überweisen möchten, können Sie die Fälligkeiten dem Abschlagsplan bzw. Ihrer Vertragsbestätigung entnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie keine zusätzliche Erinnerung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erhalten.

Eine Anpassung des Termins für die Abschlagszahlungen ist leider nicht möglich.

Wie erfolgt die Senkung der EEG-Umlage?

Der Gesetzgeber hat die EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto) zum 01.07.2022 auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Dies gilt zunächst bis zum 31.12.2022.

Diese Senkung wird eins zu eins an Sie weitergegeben und erfolgt für alle DB Strom-Kunden automatisch.

Sie wird ab dem 01.07.2022 in Ihrem Arbeitspreis berücksichtigt und transparent in Ihrer nächsten Jahresrechnung dargestellt. Ihr Abschlag bleibt unverändert.

Zahlung und SEPA

Auf welche Arten kann ich DB Strom bezahlen?

Ihre monatlichen Abschläge können Sie auf zwei verschiedenen Wegen zahlen: Es gibt die SEPA-Lastschrift - das ist für Sie schnell, einfach und bequem und Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Sie können die Beträge aber auch selbst überweisen. 

Was ist SEPA?

Die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat ist für Sie als Endkunde schnell, sicher und unkompliziert – und das europaweit einheitlich geregelt. Die Verantwortung für den fristgerechten Zahlungsvorgang liegt bei uns, Sie haben keine Arbeit mit laufenden Zahlungen. Sie benötigen lediglich die IBAN und BIC, die Ihr Konto bzw. Ihr Geldinstitut im europäischen Zahlungsverkehr identifizieren. 

Ich habe eine Mahnung erhalten, was muss ich tun?

Mahnungen können sowohl auf Rechnungen als auch auf nicht gezahlte Abschläge erfolgen. Prüfen Sie daher immer beide Möglichkeiten. Sollten Sie keine Zahlung versäumt haben, so kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

Bei Fragen zur Mahnung kontaktieren Sie bitte den Kundenservice - am besten per Mail an: mahnung@dbstrom.de.

Es kann leider auch immer mal passieren, dass sich Überweisung und Mahnung überschneiden (Bank- und Postweg). Wenn Sie die Forderung bereits beglichen haben, so können Sie die Mahnung als gegenstandslos betrachten. Bitte überprüfen Sie jedoch
sicherheitshalber die Richtigkeit der gemachten Angaben (Beträge, Vertragskontonummer etc.). 

Einzug / Umzug

Ich ziehe in Kürze um – was muss ich tun?

Sollten Sie bereits DB Strom beziehen, können Sie Ihren Stromvertrag natürlich gerne mitnehmen. Geben Sie dazu einfach in unserem Kundenportal unter der Rubrik "Umzug" Ihre neue Adresse und Zählernummer ein. Alles Weitere übernehmen wir dann für Sie. Denken Sie aber auch daran, in Ihrer alten Wohnung den Zähler noch ein letztes Mal selbst oder vom Hausservice ablesen zu lassen.

Wenn Sie noch nicht Kunde sind, aber demnächst umziehen oder vor bis zu sechs Wochen umgezogen sind, können Sie sich ganz einfach auf www.dbstrom.de rückwirkend anmelden.

Übrigens: Die Übertragung des Vertrages auf eine andere Person ist nicht möglich. Hier sind stattdessen ein Vertragsende und ein Neuvertrag notwendig. 

Datenänderung / Meine Daten

Welche Datenschutzbestimmungen gelten für meine persönlichen Daten?

Wir halten uns an die rechtlichen Datenschutzbestimmungen. Die Details können Sie in unserem Hinweis zu den Datenschutzbestimmungen nachlesen.

Wie kann ich eine neue Bankverbindung mitteilen?

Sie können über den Kundenservice Ihre Daten ändern lassen.

Ich möchte meinen Namen ändern, was muss ich tun? 

Sie können im Kundenportal Ihre relevanten Kontaktdaten ändern. Im Falle einer Namensänderung kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. 

Wie kann ich meine Rechnungsadresse ändern?

Sie können über den Kundenservice Ihre Daten ändern lassen.

Meine E-Mail-Adresse / Telefonnummer hat sich geändert. Wo kann ich Änderungen angeben?

Sie können im Kundenportal unter https://www.dbstrom.de/kundenportal/ Ihre relevanten Kontaktdaten ändern. Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

Zählerstand und Ablesung

Wer muss wann den Zählerstand ablesen?

Die Ablesung des Zählerstandes obliegt in der Regel dem Netz- oder Messstellenbetreiber. Sie müssen den Zählerstand nur in Ausnahmefällen selbst ablesen. 

Wo finde ich meinen Zähler und meine Zählernummer?

Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler auch dort nicht finden, fragen Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.

Jeder Stromzähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer finden Sie entweder auf der Vorderseite des Gerätes in der Nähe des Strichcodes oder bei der Eigentumsangabe des Netzbetreibers. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie auch auf Ihrer letzten Stromrechnung nachsehen. Dort ist die eindeutige Zählernummer ebenfalls angegeben.

Für die Rechnung möchte ich den Zählerstand mitteilen, wo kann ich dies tun?

Sie können Ihren Zählerstand im Kundenportal hinterlegen. In der Regel wird uns der Zählerstand für die Turnusrechnung aber vom Netzbetreiber mitgeteilt, so dass Sie nichts weiter tun müssen.

Warum weicht der Zählerstand in meiner Rechnung von meinem abgelesenen Zählerstand ab?

Grundsätzlich wird der uns vom Netzbetreiber übermittelte Zählerstand zur Abrechnung herangezogen. Ein Abweichen zum von Ihnen abgelesenen Zählerstand kann verschiedene Ursachen haben, bspw. verschiedene Zeitpunkte der Ablesung (Vormittags/Abends/etc.). Wenn Sie sich sicher sind, dass der von Ihnen abgelesene Zählerstand korrekt ist, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.

DB Strom – ok-power zertifiziert